Das Migrationsrecht bzw. Ausländerrecht gehört zu unseren Spezialgebieten. Unter anderem vertreten und beraten wir Sie umfassend zu den Themen:
- Asylrecht
- allgemeines Aufenthaltsrecht (Visumsfahren insbesondere Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Arbeitsmigration
- Staatsangehörigkeitsrecht (Feststellung der Staatsangehörigkeit und Einbürgerung)
Bitte achten Sie immer auf eventuelle laufende Fristen und geben Sie diese bei der Terminvereinbarung mit uns an.